In unserem vorherigen Blogbeitrag haben wir über die Regeln geschrieben, die die Scheinwerfer unserer Autos erfüllen müssen, denn Scheinwerfer und deren Glühfaden sind sicherheitsrelevante Fahrzeugzubehörteile. Das bedeutet, dass vor dem Inverkehrbringen des Fahrzeugs eine behördliche Genehmigung erforderlich ist und Umbauten oder Manipulationen entgegen den Regeln des Originalzustandes nicht gestattet sind.
Wir haben in unserem vorherigen Beitrag bereits erwähnt, warum es so wichtig ist, darauf zu achten, immer einen Scheinwerfer zu verwenden, der der Norm entspricht. Alle Scheinwerfer zusammen mit dem Glühfaden, mit dem sie betrieben werden, typengenehmigt sein müssen. Bitte beachten Sie, dass bei einem Austausch des Scheinwerfers gegen ein nicht typengenehmigtes Leuchtmittel, das nicht in der Zulassung des Scheinwerfers enthalten ist, die Zulassung und damit auch die Verkehrserlaubnis des Fahrzeugs erlöschen. Es ist auch wichtig, um Funktionsstörungen aufgrund der Verwendung falscher Teile und mögliche Gefahrensituationen zu verhindern.
Welche Verordnung gilt für die Scheinwerfern?
Seit dem 1. November 2012 legt die Verordnung 407/2011/EU der Kommission die Anforderungen an den Scheinwerfer und die verwendeten Leuchtmittel fest, dass Hersteller welche verpflichtenden Kennzeichnungen auf einer bestimmten Lichtquelle oder einem bestimmten Scheinwerfer anbringen müssen und welche Aufschriften einheitlich angebracht werden müssen. Sollte auf der Oberfläche nicht genügend Platz für die Anbringung der Markierungen vorhanden sein, müssen nur der Name des Herstellers und die Nennleistung angegeben werden.
Auf welche Kennzeichnung sollten wir bei einer Leuctmittel achten?
Bei Glühfaden müssen die Markierungen auf der Fassung angegeben werden, jedoch nur, wenn dadurch die Lichteigenschaften nicht beeinträchtigt werden. Markierungen müssen gut lesbar und dauerhaft angebracht sein. Achtung, fehlt dem Produkt ein eingekreistes E oder eine nachfolgende Nummer, ist das Produkt nicht für den Straßenverkehr zugelassen. Sind verschiedene Leuchtmittel in einem Scheinwerfer kombiniert, muss für jedes einzelne ein Kennzeichen sichtbar sein. Die folgenden Informationen müssen angegeben werden:
Name des Herstellers und Ländercode
Der Wert der Nennleistung , aber es muss nicht angegeben werden, wenn es Teil der internationalen Bezeichnung ist. Was ist die Nennleistung? Er bezeichnet die vom Hersteller genannte Leistung, die ein Gerät oder Modul unter Normalbedingungen ohne Beeinträchtigung der Lebensdauer oder Sicherheit erbringen oder abgeben kann.
Bei Glühlampen muss man den Wert der Nennspannung angegeben werden, gemäß EG-Verordnung Nr. 37
Den internationale Name der angegebenen Lichtquellen Kategorie
EG-Bauteil-Typgenehmigungszeichen. Die Bezeichnung eines genehmigten Typs, der einer EU-Prüfung unterzogen wurde. Dabei handelt es sich um den Buchstaben „e“, umgeben von einem Rechteck, gefolgt von der Nummer oder dem Buchstaben des Landes, das die Typgenehmigung ausgestellt hat.
Die ECE-Prüfzeichen bezeichnen standardisierte Prüfverfahren für Bauteile, die an Kraftfahrzeugen angebracht werden. Wird eine Zulassung erlangt, so wird am Bauteil das Genehmigungszeichen angebracht. Die Zahl zeigt an, in welchem Land der EU die Zulassung durchgeführt wurde. Es steht dem Hersteller frei, wo er sein Produkt prüfen lässt. Folglich ist die Zulassung im gesamten ECE-Raum gültig, egal wo sie erlangt wurde, zum Beispiel:
Das ist die ECE-Kennzeichnung (Economic Commission for Europe). Wie Sie sehen können ein eingekreister Buchstabe „E“ und eine Zahl, die das Land definiert, in dem die Lichtquelle zugelassen wurde.
Die Kennungen der verschiedenen Länder sind die gleichen wie für das EG-Genehmigungszeichen beschrieben, zum Beispiel: E1 gilt für Deutschland. Wenn wir „DOT“-Kennzeichnung auf der Lichtquelle finden, ist dies eine Abkürzung der folgenden englischen Definition: Department of Transportation, es bedeutet, dass das Produkt auch nach amerikanischen Vorschriften zugelassen ist. Wenn wir den U-Buchstabe als Kennzeichnung auf die Leuchtmittel lesen können, bedeutet das, dass der Glühfaden in Scheinwerfern mit reduzierter UV-Emission und Kunststoffgehäuse eingesetzt wird.
Was muss man bei Scheinwerfern angeben?
der Markenname des Herstellers auf der Linse, oder seiner Code
auf den Scheinwerfern, die für den beidseitigen Verkehr ausgelegt sind, die Markierung „R/D“ für die rechte Seite und die Markierung „L/G“ für die Position für den Linksverkehr
EG-Bauteil-Typgenehmigungszeichen – wenn der Scheinwerfer dem genehmigten Typ entsprich
Was bedeutet das im Alltag? Ein Scheinwerfer, die beispielsweise von der Zulassungsbehörde Deutschlands bewilligt und mit E1 gekennzeichnet wurde, kann legal überall in Europa und in allen anderen Ländern eingesetzt werden, die die ECE-Regelungen für Scheinwerfer anerkennen. Nationale Zulassungen sind in diesem Fall nicht mehr notwendig.
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