Für viele von uns ist das Auto ein Statussymbol, doch für manche ist das Auto-Tuning ein Hobby. In solchen Fällen werden viele Werksteile durch immer bessere und stärkere Tuning-Produkte ersetzt. Leider entsprechen viele Ersatzteile nicht den Regeln und Vorschriften. Welche Fehler sind möglich? Umgebaute Scheinwerfer leuchten meist nicht ausreichend, sodass wir nicht richtig sehen können und unser Fahrzeug schlechter sichtbar ist, oder wenn durch die Änderung die Lichtstärke zunimmt oder die Lichtrichtung unregelmäßig ist, sehen wir zwar besser, blenden aber den Gegenverkehr. Zusätzliche Scheinwerfer, bunte Leuchtdioden, Unterbodenblitzer oder Neonröhren unter dem Wagenboden. Für Tuning-Liebhaber beim Auto gibt es viele Möglichkeiten. Doch nicht alles, was technisch machbar ist, ist auch erlaubt. Wir müssen deshalb im Auge behalten, dass alle lichttechnischen Einrichtungen am Auto amtlich zugelassen sein müssen und ein entsprechendes Prüfsymbol tragen.

Die in den Scheinwerfern integrierten Fahrtrichtungsanzeigen vermitteln den Fahrern anderer Fahrzeuge viel. Aus den regulären Signalen lässt sich der Bewegungszustand (Anhalten, Bremsen, Abbiegen, Wegfahren) und die Größe des Fahrzeugs ermitteln. Es können Rückschlüsse auf die Art des Fahrzeugs, seinen Verwendungszweck, zum Beispiel Arbeiten im öffentlichen Straßenverkehr, oder die mit Rundumkennleuchten ausgestattet sind usw. gezogen werden. Nach individuellen Umbauten gibt es Scheinwerfer, zum Beispiel: die geänderte Farbe, Stückzahl, Platzierung, die für andere kein oder nur ein schwer verständliches Signal geben. Dies ist sehr gefährlich, da manche Autofahrer aufgrund der nicht wahrnehmbaren Signale unangemessen handeln und die Unfallgefahr dadurch erheblich steigt.
Ordnungsmäßige Modifikation und Austausch der Scheinwerfer
Was bedeutet es? Einfacher und fachgerechter Einbau, der nach ECE-Regelung zulässig ist. Hierfür können viele sehr attraktive und bewährte Ersatzteile unterschiedlicher Fabrikate und Ausführungen erworben werden. Eine weitere Option ist der Kauf und Einbau von Scheinwerfern, die anstelle der Original Scheinwerfer eingebaut werden können, sich aber in der Außenfarbe und/oder im Innenlayout deutlich unterscheiden. Beim Erkennen einer solchen Änderung ist besonderes Augenmerk auf das Vorhandensein eines detaillierten, regulären ECE-Kennzeichnung, die Verwendung ausschließlich der gleichen Funktionen wie bei der ursprünglichen, fachgerechten Installation, den ordnungsgemäßen, durch Sichtprüfung nachweisbaren Betrieb, die Lichtstärke und Farbidentität.
Typische Fälle unregelmäßiger Umbau von Scheinwerfern und Rückleuchten
Es gibt zwei Methoden. Es werden die Beleuchtungskörper nicht nur foliert, sondern auch darin die Glühbirnen ausgetauscht, die nicht den Vorschriften entsprechen. Welche Glühbirnen kommen in Frage? Die Blinkleuchten, das Bremslicht, die Kennzeichenbeleuchtung, in seltenen Fällen das Nebelscheinwerfer, das Abblend- oder Fernlicht.
Was ist beim Folieren von Scheinwerfern und Rückleuchten rechtlich erlaubt?
Wir beginnen sofort mit den schlechten Nachrichten. Das Folieren von Scheinwerfern an Fahrzeugen ist nicht zulässig. Wie man weiss, die Fahrzeuge unterliegen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Die legt in §22a Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile fest, dass alle Teile eines Fahrzeugs, darunter auch Scheinwerfer für Fernlicht und für Abblendlicht sowie für Fern- und Abblendlicht, Rückleuchten, Nebelscheinwerfer, Warnleuchten für gelbes Blinklicht in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen. Folglich müssen diese Bauteile auf Sicherheit und Konformität gemäß geltendem Gesetz geprüft sein, sonst hat das Fahrzeug keine Betriebserlaubnis mehr.
Reduzieren und Abdecken der Fläche der beleuchteten Fläche
Dies ist ein weiteres ernstes Problem. Das Anbringen verschiedener Arten und Größen von Abdeckungen, Scheinwerferrahmen, Frontschutzbügel, Lampenschutzgitter an Scheinwerfern und an Rückleuchten. Dazu gehören Frontschutzbügel an der Fahrzeugfront und am Heck, deren Design eine Abdeckung im kleinsten Lichtstreu-Winkelbereich ermöglicht. Im öffentlichen Straßenverkehr sind leider viele solcher Fälle zu beobachten, außerdem sind hier die mit diversen Werbefolien beklebte hintere dritte Bremsleuchte oder die mit Anhängerkupplungen abgedeckten Nebelscheinwerfer zu nennen.
Welche weiteren Unregelmäßigkeiten können bei Scheinwerfern auftreten?
Es kommt auch vor, dass die Lichtquelle an einem anderen Ort als ihrem ursprünglichen Zweck verwendet wird. Als Rückfahrscheinwerfer werden beispielsweise Nebelscheinwerfer eingebaut. Die Behörde stellt außerdem häufig fest, dass Autobesitzer eine andere Anzahl von Lichtquellen verwenden, als gesetzlich vorgeschrieben ist. Leider müssen wir hier nicht an weniger, sondern an mehr Scheinwerfer an der Fahrzeugfront denken. Beispielsweise werden bei Pickups und SUVs mehr Fernlichtscheinwerfer verbaut als erlaubt. Was ist erlaubt? Zusatzleuchten vorne oder hinten am Fahrzeug müssen paarweise, auf gleicher Höhe und symmetrisch zur Fahrzeugmitte angebracht werden.
Wir müssen in Kenntnis nehmen, dass die Verwendung einer Glühlampe mit einer anderen Spannung, Leistung, Typenbezeichnung und ECE-Kennzeichnung als den für den jeweiligen Scheinwerfer angegebenen Werten illegal ist. Das heißt, die Farbe der Glühbirne und ihr Design sind unterschiedlich. Es ist typisch, dass Glühbirne mit höherer Leistung und unterschiedlichen Glühbirnen Typen verwendet werden. Beispielsweise wird anstelle einer Halogen Lichtquelle eine Xenon Glühbirne in den Scheinwerfer eingedreht, die nicht einmal zugelassen ist. Wie ist dann die Änderung möglich? Nachgerüstete Xenon-Scheinwerfer müssen über eine automatische Leuchtweitenregulierung und eine Reinigungsanlage verfügen.