In unseren vorherigen Artikeln haben wir mehrfach über die ECE-Normen gesprochen, die Scheinwerfer erfüllen müssen. Auf die darin enthaltenen Regelungen sind wir jedoch nicht näher eingegangen. Jetzt ersetzen wir das. Scheinwerfer und deren Lichtquellen gelten als sicherheitsrelevantes Fahrzeugzubehör, deshalb bedürfen sie einer behördlichen Genehmigung, und ein Umbau oder eine bestimmungswidrige Manipulation der Original Konstruktion ist nicht gestattet.
Wichtige Regelungen und Vorschriften zur Scheinwerfer von Kraftfahrzeugen
Alle Scheinwerfer sind zusammen mit Leuchtmitteln (Halogen, Xenon oder LED), mit dem sie betrieben werden müssen, typengenehmigt. Wird die Scheinwerfer durch ein nicht typengeprüftes Leuchtmittel ersetzt, das nicht in der Zulassung des Scheinwerfers enthalten ist, erlischt die Zulassung und damit auch die Verkehrserlaubnis des Fahrzeugs. Der Geltungsbereich der Gesetze umfasst unter anderem die Art der Lichtfunktionen des Fahrzeugs, den Einbauort der Scheinwerfer, sie regeln deren Aufbau, einsetzbare Glühfaden, Farbe und lichttechnische Eigenschaften.
In Europa enthalten die von der UNECE (Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa) erstellten ECE-Regelungen und die darauf basierenden nationalen Regelungen die verbindlichen Vorschriften für die Beleuchtungs- und Lichtsignal Ausrüstung von Kraftfahrzeugen, die als „Übereinkommen über Straßenfahrzeuge“ bezeichnet werden. Ausrüstungsgegenstände, die in Fahrzeugen eingebaut werden können, und im Straßenverkehr über die Annahme einheitlicher technischer Spezifikationen für Zubehörteile, die in Fahrzeugen verwendet werden, und die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung von Genehmigungen, die auf der Grundlage dieser Spezifikationen erteilt wurden. Es gibt auch Verordnungen der EWG, also der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.
Mit der rechtlichen Regelung der Beleuchtungs- und Lichtsignal Ausrüstungen von Kraftfahrzeugen und der darin verwendeten Glühfaden befasst sich das WP 29 World Forum for Harmonization of Vehicle Regulations, das im Rahmen der UN-Wirtschaftskommission für Europa tätig ist.
Wie begann die Vereinheitlichung der Scheinwerfer Regelungen in Europa?
Im Jahr 1958 wurde auf Anregung der Bundesrepublik Deutschland unter dem Patronat der UNECE ein Übereinkommen über Genehmigungen und die gegenseitige Anerkennung von Genehmigungen für Kraftfahrzeuge und deren Bauteile ins Leben gerufen. Dies wurde als Genfer Konvention vom 20. März 1958 bekannt und trat 1959 in Kraft.
Warum müssen die Scheinwerfer amerikanischer Fahrzeuge modifiziert werden?
Da die USA die Genfer Konvention von 1958 nicht unterzeichnet haben, gilt dort die von der ECE abweichende Regelung FMVSS (Federal Motor Vehicle Safety Standards). Der Federal Motor Vehicle Safety Standard 108 legt die Anforderungen an Beleuchtungs- und Lichtsignal-Ausrüstungen für in den USA verkaufte Fahrzeuge fest. Es gibt auch Vorschriften der SAE (Society of Automotive Engineers). Dies bedeutet auch, dass Fahrzeuge, die mit Beleuchtung und Lichtsignal ausgestattet sind, die den europäischen Normen entsprechen, nicht den dortigen Vorschriften entsprechen, deshalb müssen sie vor dem Export umgerüstet werden, und umgekehrt gilt dies auch. Von dort kommende Fahrzeuge müssen auf europäische Standards umgerüstet werden.
Für Scheinwerfer, welche Details verlangen die aktuellen Regelungen?
Die einschlägigen Rechtsvorschriften Deutschlands und Österreichs und der Europäischen Union sind äußerst ähnlich. Der Hauptgrund dafür ist, dass die beiden Vorschriften auf Vorschriften und Vereinbarungen der Europäischen Union basieren und nur wenige Änderungen enthalten. In Kraftfahrzeugen verwendete Scheinwerfer müssen den einschlägigen ECE-R37-Vorschriften für Scheinwerfer mit Glühfaden entsprechen.
Die ECE-Norm regelt die technischen Bedingungen für Beleuchtungs- und Lichtsignalanlagen, einschließlich der Vorschriften für Fern-, Abblend- und Nebellicht. Was bedeutet es genau?
Am Kraftfahrzeug dürfen nur Beleuchtungs- und Lichtsignal-Ausrüstungen in Art, Farbe, Lage und Lichtkegel-Menge verwendet werden, wie es die Norm vorschreibt und zulässt. Die optische Achse der Beleuchtungs- und Lichtsignal-Ausrüstung, mit Ausnahme des Abblendlichts, des Nebelscheinwerfers, des Rückfahrscheinwerfers und der seitlich am Fahrzeug angebrachten Lichtsignaleinrichtungen, muss so eingestellt werden, dass sie ungefähr horizontal sein sollten. Darüber hinaus enthält die Verordnung detaillierte technische Bedingungen unter anderem für das Tagfahrlicht, die vorderen und hinteren Positionsanzeiger sowie das Rückwärts-, Brems- und Richtungswechsel-, Kurven-, Warte- und Nebellicht.
Was ist bei Scheinwerfern gesetzlich zulässig und was nicht?
Der Einbau von Fern- und Abblendlicht sowie von Positionslichtern ist für alle Fahrzeuge vorgeschrieben, im Gegensatz zum Einbau von Nebelscheinwerfern, den die Verordnung nicht vorschreibt. Bezüglich des Einbaus von Rückfahrleuchten bei Fahrzeugen mit Rückwärtsgang heißt es, dass deren Einbau zulässig sei. Bei Fern- und Abblendlicht gilt zusätzlich die Vorgabe, dass nur Scheinwerfer mit Prüfzeichen verbaut werden dürfen. Die Vorschriften verlangen, dass die Glühfaden bei Bedarf ausgetauscht werden können, sie dürfen jedoch nicht durch andere Arten von Lichtquellen ersetzt werden, die für die jeweilige Anwendung nicht geeignet sind. Was bedeutet es? Zum Beispiel wird ein E-geprüfter H4-Scheinwerfer mit Halogenlampe durch ein entsprechendes Nachrüst-LED-Leuchtmittel ersetzt, ist die E-Prüfung ebenso ungültig, da Scheinwerfer ausschließlich mit dem entsprechenden Leuchtmittel geprüft werden. LED-Leuchtmittel in herkömmlichen Halogenscheinwerfern sind daher auch bis heute im Straßenverkehr nicht zulässig.