Vor nicht allzu langer Zeit hatten Autos zwei Scheinwerfer, zwei Blinker und zwei Rückleuchten sowie ein Rückfahrlicht. Natürlich hatten diese Lichtsignaturen damals die Halogen-Scheinwerfertechnologie. Da der Scheinwerfer eines der wichtigsten Sicherheitsbauteile unseres Fahrzeugs war damals schon, haben die Automobilhersteller diese Scheinwerfer in rasender Geschwindigkeit entwickelt. Deshalb, was die Lichtsignaturen betrifft, haben wir in den letzten 20 Jahren eine enorme Entwicklung erleben können. Heute sind Scheinwerfer nicht nur für die Beleuchtung der Straße, sondern auch für das Erscheinungsbild des Autos verantwortlich. Dazu sind sie Teil eines Gesamtsystems, da sie mit dem Kamerasystem und zahlreichen Sensoren zusammenarbeiten. Das Ergebnis dieser kontinuierlichen Weiterentwicklung ist, dass heute die Laser LED-Technologie die fortschrittlichste Scheinwerfertechnologie ist. Zudem sind dank Matrix-LED-Frontscheinwerfer keine Nebelscheinwerfer mehr nötig. Diese Entwicklung ist auch darauf zurückzuführen, dass auch die Vorschriften der technischen Entwicklung folgten. Mittlerweile ist auch in Europa die Beleuchtung von Auto-Logos erlaubt.

Wann ist ein beleuchtetes Auto-Logo erlaubt?
Verschiedene Lichter in unserem Auto dienen unterschiedlichen Zwecken. Verschiedene Lichtquellen und Glühbirnen erfüllen unterschiedliche Aufgaben, einige sorgen für gute Sicht, andere für bessere Sichtbarkeit. Aber was ist mit dem Logo und dem Lichtband am Front des Fahrzeugs? Heutzutage ist es auch möglich, das Logo auf der Fahrzeugfront zu beleuchten, allerdings nur, wenn diese Positionslichter mit einem Lichtband verbunden sind. Gemäß der europäischen Regel sind maximal zwei beleuchtete Logos pro Fahrzeug erlaubt, eines an der Front, das andere am Heck. Die Entfernung zur nächsten beleuchteten Fläche darf 7,5 Zentimeter nicht unterschreiten. Die Autohersteller konnten dieses Problem so lösen, dass die Auto-Logos in Leuchtbänder integrierten, wie sie bereits heute viele Fahrzeuge an der Front tragen.
Welche Autohersteller verwenden bereits beleuchtete Auto-Logos?
In den letzten Monaten haben wir den Trend einer neuen Lichtquelle erlebt. Viele Automobilhersteller bieten bereits serienmäßig eine Türgriffbeleuchtung oder die Projektion verschiedener Hologramme an, die in die Unterseite der Türen integriert sind. Sie schalten sich erst ein, wenn unser Auto bereits angehalten ist. Aber nach der Regeländerung sind beleuchtete Markenlogos während der Fahrt bereits erlaubt. Allerdings ist der Einsatz dieser Positionslichter nur in engen Grenzen möglich. Der VW Touareg war das erste Fahrzeug, bei dem es zum ersten Mal vorkam, aber auch der Golf oder ID.4 erhielt diese Leuchte. Tatsächlich können wir ein solches Extra auch für den Mercedes GLE und GLS bestellen. Renault und Nissan haben sich diesem Trend bereits angeschlossen. Der Renault 4 E-Tech wird nächstes Jahr auf den Markt kommen, was sicherlich ein Meilenstein im Leben der Marke sein wird, da es das erste Modell sein wird, bei dem das neue Logo von hinten beleuchtet wird. BMW beleuchtet nicht das Logo, sondern das andere emblematische Designelement des Autos, die Nieren. Diese besondere Lichtquelle kann bereits für die XM- und BMW 7er- und 5-er-Reihe bestellt werden.
Welche Regeln gelten für das beleuchtete Auto-Logo?
In den kommenden Jahren bei Dunkelheit dürfte sich das Aussehen von Fahrzeugen deutlich ändern. In Asien oder den USA sind beleuchtete Auto-Logos bereits schon erlaubt, die europäische Zulassung dürfte für einen beleuchteten Auto-Logo-Boom sorgen. Grundlage für diesen zusätzlichen lichttechnischen Gestaltungs ist eine Anpassung der UN-ECE-Regeln R148 und R48. Diese bestimmen, dass beleuchtete Auto-Logos als Positionsleuchten behandelt werden. Wie oben erwähnt, erlaubt diese Genehmigung maximal zwei beleuchtete Logos pro Auto, eines vorne und eines hinten. Diese Genehmigung besagt außerdem, dass der Abstand zur nächsten beleuchteten Fläche nicht weniger als 7,5 Zentimeter betragen darf. Es gibt aber auch eine Größenbeschränkung, man kann also keine riesigen Logos auf der Vorderseite des Autos anbringen und es damit beleuchten. Die zulässige Größe ist auf 100 Quadratzentimeter begrenzt. Darüber hinaus dürfen nur symmetrische Embleme beleuchtet werden. Es sind keine Buchstaben oder asymmetrischen Symbole erlaubt. Damit können Auto-Logos, wie sie beispielsweise von Lexus, KIA, Ferrari, Peugeot oder Fiat verwendet werden, nicht beleuchtet werden. Wenn sie diesem Trend folgen wollen, müssen sie ihr Logo ändern, was keine leichte Aufgabe ist.
Können wir nachträglich ein beleuchtetes Auto-Logo nachrüsten?
Denken wir immer daran, dass wir nur genehmigte Ersatzteile in unser Auto einbauen dürfen. Wenn wir dies nicht tun, weil wir nicht vorsichtig genug waren, kann es sogar passieren, dass der Polizeibeamter das Kennzeichnen von unserem Auto abnimmt. Aber hier gibt es noch ein weiteres Problem: Die Technik des leuchtenden Auto-Logo lässt sich nicht so einfach in bestehende Fahrzeuge integrieren. Selbst wenn die technische Grundlage vorhanden ist, kann zum Beispiel ein zu großes Logo ein Problem sein. Deshalb sollten wir aus dem Internet die Finger von Nachrüst-Auto-Logo-Sets lassen, die nicht zugelassen sind, sonst droht uns bei einer Verkehrskontrolle großer Ärger.